Alle Informationen und Anregungen sind unserem Connexions-Band »Selbstreisehandbuch, Band 1 zur Reisevorbereitung« entnommen. Das Copyright liegt beim Verlag.
An vielen Staatsgrenzen werden die Vorschriften für den Waren- und Geldverkehr flexibel gehandhabt, mal großzügig, mal kleinlich. Manche Probleme können Sie bereits in der Reisevorbereitung vermeiden. Führen Sie nichts aus, was Ihnen bei der Wiedereinreise Schwierigkeiten bereiten könnte. Eventuell müssten Sie nachweisen, dass Sie diesen Gegenstand nicht im Ausland, sondern schon daheim erworben haben. Wenn Sie solche Schwierigkeiten befürchten, erkundigen Sie sich bei der Ausreise nach einer »Nämlichkeitsbescheinigung«.Als Antiquitäten gelten meist Waren, die mehr als 100, manchmal auch 50 Jahre alt sind.
1) Heben Sie die Rechnung auf, verlangen Sie beim Kauf ein Gutachten oder Zertifikat.
2) Lassen Sie sich beim zuständigen Amt bescheinigen, dass die Ausfuhr erlaubt ist oder holen Sie sich eine Ausfuhrgenehmigung. Artenschutz:
Das Washingtoner Artenschutzabkommen WA oder »Convention of International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora« gilt weltweit und schützt mehr als 8000 Tier- und 25.000 Pflanzenarten.Druckerzeugnisse können heikel sein. Mit dem Bild des Dalai Lama bekommen Sie in China Probleme, im Iran mit dem Playboy. In jedem solcher Fälle wird die Einfuhr als subversiver Akt gewertet, da Sie landesübliche Wertvorstellungen oder die Zensur unterlaufen.Tipp: Nehmen Sie die Wertvorstellungen anderer Kulturen ernst, auch wenn Sie sie nicht verstehen.Kampfhunde unterliegen häufig Einreiseverboten: Pitbull, Boerbull, Tosa, Rottweiler, Staffordshire-Terrier.Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte verstoßen manchmal gegen religiöse Werte (Schweinefleisch), manchmal wird die Übertragung von Tier- und Pflanzenkrankheiten gefürchtet, so nehmen bekanntlich Schweizer und US-amerikanische Zöllner die »Salami-Vorschrift« sehr ernst.Rauschmittel: Alle Länder ächten Drogen, deren Besitz, Erwerb, Verteilung, Ein- und Ausfuhr. Problematisch ist jedoch, dassa) nicht alle Drogen überall verboten sind. Versuchen Sie besser nicht, Alkohol in ein islamisches Land zu schmuggeln – das könnte eine Körperstrafe nach sich ziehen. Als westlicher Ausländer werden Sie nicht anders behandelt. Melatonin, das in den USA problemlos zu erwerben ist und dort als Mittel gegen Jet-Lag gilt, darf nicht nach Deutschland eingeführt werden.a) es keine klare Grenze zwischen Betäubungsmitteln, Medikamenten und deren drogenähnlichem Missbrauch gibt.
3) Zollbeamte die von Ihnen mitgeführten Arzneimittel, vielleicht sogar die Multivitamintabletten, als Drogen einstufen.
Tipp: Führen Sie eine Liste Ihrer Medikamente mit und lassen Sie sich deren Notwendigkeit vom Arzt oder Gesundheitsamt mehrsprachig bescheinigen.
Waffen können Antiquitäten sein, sollten aber immer beim Zoll angemeldet werden. Auch ein Taschenmesser kann eine Waffe sein (s.u.).
Für Schusswaffen und Munition benötigen Sie immer eine Waffenbesitzkarte. Innerhalb der EU benötigen Sie die Einladung zu einer Sport- oder Jagdveranstaltung sowie den Europäischen Feuerwaffenpass.
Wertgegenstände: Die Ein- und Ausfuhr von Geld, Gold, Edelsteinen, Schmuck oder Kunst ist fast überall beschränkt bzw. genehmigungspflichtig, da der Wert von Einzelstücken meist über den Freigrenzen für den Zoll liegt.
– Heben Sie Kaufbelege auf, lassen Sie sich Zertifikate ausstellen.
– Um sakrale Gegenstände auszuführen, benötigen Sie meist eine Genehmigung – aber muss das sein?
– Sie können Probleme vermeiden, wenn Sie bei der Einreise Dinge deklarieren, die möglicherweise bei der Ausreise beanstandet werden.
Größere technische Geräte, z.B. Funk- und Tauchgeräte, professionelle Ton- und Bildaufnahmegeräte können Probleme verursachen. Dahinter steht der Verdacht, spionieren, schmuggeln oder für Presse, Funk, Fernsehen unzensierte oder sicherheitsrelevante Aufnahmen machen zu wollen.
Achtung, die Schweiz gehört nicht zur EU! Bei der Einreise von dort gelten die gleichen Regeln wie bei der Einreise aus jedem anderen Drittland. Wer in die Schweiz einreist, findet die dort gültigen Bestimmungen auf der Homepage des Schweizer Zoll unter www. zoll.admin.ch/.
Der Außenwert einer Währung ergibt sich aus seinem Währungssystem: Bei flexiblen Wechselkursen schwankt die Währung, die Kurse entstehen an der Börse. Bei festen Wechselkursen wird die eigene Währung an andere Währungen gekoppelt; noch fester ist die Kopplung, etwa an Dollar, Euro usw., wenn ein fester Kurs vorgeschrieben wird (Argentinien, Estland, Montenegro, Bosnien-Herzegowina etc.). Doch selbst innerhalb eines Währungsraumes kann der Wert des Zahlungsmittels schwanken, wenn manche Städte oder Regionen teurer sind als andere.
Die eigene Währung wird oft politisch höher bewertet als es der Wirtschaftskraft des Landes entspricht. Für Reisende ist es dann interessant, die betreffende Währung außerhalb des Landes zu kaufen und einzuführen. Allerdings ist das meist verboten oder stark eingeschränkt. Viele Länder mit nicht frei gehandelten Währungen verlangen eine schriftliche Devisenerklärung bei der Einreise für die Devisen, für alle mitgeführten Zahlungsmittel oder gar für Schmuck, Wertgegenstände, Kameras.
Restriktionen greifen beim Verlassen des Landes:
– Ausfuhr der Devisen bis maximal in Höhe des deklarierten Betrages;
– Ausfuhr von Landeswährung verboten oder stark eingeschränkt;
– Rücktausch von Landeswährung in Devisen nicht oder nur beschränkt möglich.
Im Handgepäck werden sogar Taschenmesser, Nagelfeilen und -scheren, Nähzeug, Schraubenzieher und andere spitze Werkzeuge sowie Flüssigkeiten moniert. Nach dem Check-in beanstandete Gegenstände gehen in den Besitz der Fluggesellschaft über und werden vernichtet. Solche Gegenstände ins aufgegebene Gepäck legen oder beim Check-in zur Verwahrung übergeben.
Elektrogeräte wie Laptops, Notebooks, Videogeräte, Kameras, Radios, werden bei Sicherheitskontrollen an Flughäfen öfters geprüft; Batterien oder Akkus sollten voll sein, damit die Geräte bei einer Kontrolle funktionieren.
Ergänzend zu den Informationen aus dem Connexions-Band »Selbstreisehandbuch, Band 1 zur Reisevorbereitung« haben wir für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland oder Österreich oder in andere Länder des EU-Binnenmarktes zurückkehren, auf den Folgeseiten die wichtigsten Zollbestimmungen zusammengestellt.
Einreise aus Länder der EU
Einreise aus Sondergebieten der EU (Kanarische Inseln, britische Kanalinseln, französische Überseegebiete, Duty Free Shops)
Einreise aus Drittländern, also Nicht-EU-Staaten (z.B. auch Schweiz)
Warenversand per Post oder über Kurierdienste
Spezielle Auskünfte erteilen die Zollabteilungen der Oberfinanzdirektionen und die örtlichen Hauptzollämter. Ergänzende Informationen für Spezialisten bietet auch die Seite
www.zoll-d.de